Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Der folgende Text versucht Ihnen das Thema Berufsunfähigkeit näher zu bringen und die Berufsunfähigkeitsversicherung zu erläutern, ersetzt jedoch keine persönliche Beratung.
Warum benötigt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Versucht man diese Frage in einem Satz zu beantworten würde die Antwort in etwa so lauten:
Die BU Versicherung ist die Police, die Ihnen einen Ersatz für Ihren Gehalt bezahlt, sofern Sie aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Klingt einfach. Diese Aussage bringt es auch auf den Punkt, allerdings sollten Sie zu dem Thema doch etwas mehr Wissen, denn ganz so einfach ist es dann leider doch nicht.
Um in das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung einzusteigen schauen wir uns zunächst mal den Wortlaut einer gängigen Definition von Berufsunfähigkeit an, wie sie bei vielen Gesellschaften in den Bedingungen zu finden ist.
Definition
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus ärztlich nachgewiesenen medizinischen Gründen, für mindestens voraussichtlich 6 Monate, nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgestaltet war, zu mindestens 50% auszuüben.
Jetzt hört es sich nicht mehr ganz so einfach an und die Definition könnte Fragen aufwerfen.
Aber dröseln wir mal auf, Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistung sind:
Ursache
Der Auslöser muss einen medizinisch nachgewiesenen Ursprung haben, zum Beispiel ein Unfall oder eine Krankheit, psychisches Leiden oder möglicherweise auch Allergien.
(Bei Abschluss der Versicherung wird ihr Gesundheitszustand erfragt, sollten Sie also aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko haben, so könnte es sein, dass die Versicherungsgesellschaft einen Prämienzuschlag erhebt, das Risiko ausgeschlossen wird, oder Ihnen den Versicherungsschutz gänzlich verwehrt. Es bringt also nichts, wie bei eigentlich allen Versicherungen, zu warten bis der Versicherungsfall schon eingetreten ist.)
Zeitraum
Die Einschränkung muss dauerhaft sein, hier mindestsens voraussichtlich 6 Monate (bzw. ununterbrochen seit 6 Monaten). Eine einfache Krankschreibung reicht also selten aus.
Ihr Beruf
Das Aufgabenfeld in Ihrem Beruf ist die Grundlage auf die Bezug genommen wird wenn geprüft wird ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Können Sie in Summe diese nicht mehr zur Hälfte bewältigen, gelten Sie für diesen Beruf als berufsunfähig.
Soweit so gut, darüber hinaus gibt es jedoch weitere Klauseln und Bestimmungen.
Was leistet die Versicherung?
Werden Sie von der Gesellschaft als berufsunfähig eingestuft, erhalten Sie eine Rente.
Die Höhe der Rente wird bei Abschluss des Vertrages bestimmt. Sie sollte von Ihnen also angemessen hoch gewählt werden. In der Regel sichert man sich etwa 75 bis 80% des Nettogehalts ab. Höher erlauben es die meisten Gesellschaften nicht, da sie es vermeiden wollen, dass man sich durch eine Überversicherung im Leistungsfall finanziell verbessert, und somit eventuell der Anreiz bestünde nicht allzu viel Wert auf seine Gesundheit zu legen um eine Berufsunfähigkeit zu provozieren. Die vorsätzliche Herbeiführung der Berufsunfähigkeit jedenfalls wird generell ausgeschlossen.
Die meisten Versicherungsgesellschaften führen eine finanzielle Risikoprüfung durch, d.h. sie fragen die Höhe Ihres Einkommens ab, meistens jedoch erst ab einer vereinbarten monatlichen Renten über 1000 €. Für Auszubildende und Studenten, deren monatliches Einkommen häufig darunter liegt, ist es also durchaus möglich sich ohne Probleme für 1000 € monatlich zu versichern.
Wie lange wird die Rente bezahlt?
Auch die Laufzeit wird bei Abschluss festgelegt. Bestenfalls wählt man eine lange Laufzeit und orientiert sich am Zeitpunkt des Eintritts ins Rentenalter. Endet die Leistungsdauer früher, so müssten Sie die Zeit bis zur Rente finanziell überbrücken, bzw. Abschläge in Kauf nehmen bei Frühverrentung.
Wie hoch ist der Beitrag zu Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft erhebliche Unterschiede. Die wichtigsten Komponenten jedoch für die Berechnung sind die Höhe der Rente, die Laufzeit des Vertrags, Ihr Beruf und Ihr Eintrittsalter. Ggf. Ihr Gesundheitszustand, falls Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen erhoben werden.
Grundsätzlich gilt:
Je niedriger die Rentenhöhe, desto günstiger.
Je kürzer die Laufzeit, desto günstiger.
Je Risikoärmer Ihr Beruf, desto günstiger, und
Je jünger und gesünder, desto günstiger.
Was ist, wenn ich meinen Beruf wechsle?
Einen Berufswechsel müssen Sie der Gesellschaft, bei der Sie versichert sind, in der Regel nicht anzeigen. Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
(Achtung: manche Gesellschaften erlauben es sich auf den vorherigen Beruf zu verweisen, das bedeutet, es wird nicht nur der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern auch Berufe, die Sie innerhalb der letzten z.B. 24 Monate ausgeübt haben bei der Prüfung auf Vorliegen einer Berufsunfähigkeit betrachtet. Dies ist dann den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.)
Schließen Sie also eine Versicherung ab und sind von Beruf gerade Bürokaufmann/-frau und wechseln daraufhin in einen risikoreicheren z.B. handwerklichen Beruf, so zahlen müssen Sie den Wechsel nicht anzeigen und dementsprechend bleibt die zu entrichtende Prämie auch entsprechend günstig im Vergleich dazu, Sie hätten die Versicherung als bereits handwerklich Tätiger abgeschlossen.
Wechseln Sie von einem handwerklichen Beruf in einen kaufmännischen macht es jedoch Sinn den Berufswechsel anzuzeigen, um evtl. von einer Neuberechnung der Prämie zu profitieren. Die Gesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet diese Neuberechnung vorzunehmen (es sei denn, sie verpflichtet sich in ihren Bedingungen explizit dazu).
Neuabschluss bei Berufswechsel
Es bleibt dann noch die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen und eine neue Versicherung auf den "günstigeren" neuen Beruf abzuschließen. Hierbei wäre zu beachten, dass Sie in der Zwischenzeit nicht jünger geworden sind, somit mit einem höheren Eintrittsalter kalkuliert werden muss, und ganz wichtig, dass gesundheitlich vielleicht das ein oder andere Wehwehchen dazugekommen ist. Für diese Möglichkeit also unbedingt zu beachten, den neuen Vertrag zunächst kalkulieren lassen und schauen ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt, dann beantragen und schauen, ob der Antrag von der ggf. neuen Gesellschaft angenommen wird, und den alten Vertrag dann erst kündigen. Nicht dass Sie am Ende ohne Versicherungsschutz dastehen.
Kann ich meinen Versicherungsschutz erhöhen?
Die meisten Gesellschaften bieten eine Nachversicherungsgarantie an. Bei bestimmten Ereignissen haben Sie die Möglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz zu erhöhen. Beispielsweise bei einer Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes, etc.
Darüber hinaus gibt es gewisse Tarife die so konzipiert sind, dass es zu vordefinierten Zeitpunkten zu Erhöhungen kommt, häufig als Einsteiger- oder Ausbildungstarif angeboten.
Auf jeden Fall ergibt es Sinn die Option einer Beitragsdynamik einzuschließen. Dabei wird der monatliche Beitrag jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz (üblicherweise zwischen 1 und 6 %) erhöht und dementsprechend auch die Versicherungsleistung dem erhöhten Beitrag angepasst. Dies geschieht ohne Gesundheitsprüfung und ist lediglich eine Option, die man jährlich neu annehmen oder ablehnen kann. (bei den meisten Gesellschaften erlischt diese Option, nachdem man 3 Jahre hintereinander die dynamische Erhöhung abgelehnt hat. Möchte man den Beitrag also gering halten, die Option aber nicht verlieren empfiehlt es sich 2mal abzulehnen, beim 3. Mal anzunehmen, dann wieder 2 mal ablehnen usw.)
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit unabhängig der Nachversicherungsgarantien den Schutz zu erhöhen, ggf. auch über einen zweiten Vertrag. Dies dann aber mit erneuter Gesundheitsprüfung. (Hin und wieder bieten manche Gesellschaften im Rahmen von Vertriebsaktionen die Erhöhung unter bestimmten Voraussetzung mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen an)
Wer sollte sich eigentlich versichern?
Grundsätzlich ist diese Versicherung für jeden sinnvoll, der einen Beruf ausübt und auf das erzielte Einkommen aus finanzieller Sicht nicht verzichten kann, da die Versicherungsleistung einen Ersatz für das Einkommen darstellt.
Hat man finanziell also bereits ausgesorgt und man könnte und möchte seinen Lebensunterhalt von seinem Ersparten bestreiten, so braucht man keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
BU für Hausfrauen /-männer
Aber auch für Personen, die keinen "Beruf" im klassischen Sinne ausüben, wie z.B. Hausfrauen/ -männer, die kein Einkommen erzielen, kann es sinnvoll sein, sich gegen die Berufsunfähigkeit als Hausfrau/ -mann zu versichern.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeiten als Hausfrau/ -mann nicht mehr ausüben, so könnte das zu einem finanziellen Risiko führen, wenn ggf. Ihr Ehepartner, wegen der neuen Umstände für Sie und die Betreuung der Kinder auf eine Halbtagsstelle wechseln müsste. Anderenfalls könnte eine Haushaltshilfe/Kindermädchen engagiert werden, was für eine Erhöhung der Fixkosten führen würde. Um dieses Risiko zu minimieren ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den nichtverdienenden Lebens-/ Ehepartner eine Überlegung wert.
BU für Studenten
Für Studenten ist es häufig sinnvoll sich bereits vor Einstieg ins Berufsleben um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Einerseits um sich seinen Gesundheitszustand und das niedrige Einstiegsalter zu sichern, andererseits haben Studenten zumeist eine günstige Berufsgruppe. Diese könnte sich, je nach angestrebten Beruf, verändern.
Und natürlich sind Studenten dem Risiko zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden und dadurch berufs- bzw. studierunfähig zu werden genauso ausgesetzt.
Gleiches gilt für die Auszubildende und Schüler. Oftmals ist das geringe Budget der genannten Personengruppen ein Hindernis, hierfür gibt es die Möglichkeit einen Einsteigertarif zu wählen. Die zu zahlenden Prämie ist hierbei sehr günstig und steigt später entweder stufenweise oder sprunghaft auf die reguläre Prämie (aufgrund einer Mischkalkulation meist geringfügig darüber) an.
BU bei Vorerkrankungen
Bekomme ich überhaupt noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Das kommt ganz darauf an. Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Gesundheitsfragen. Hier ist eine Vielzahl an Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand zu beantworten, womit der Versicherer das Risiko abschätzen kann, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie versicherbar sind.
Sollten Sie schon Vorerkrankungen haben, ist es sinnvoll zunächst eine Risikovorabanfrage ggf. an mehrere Versicherer gleichzeitig zu stellen. Hierbei wird lediglich Ihre Versicherbarkeit aus medizinischer Sicht geprüft, und man erhält in der Regel recht zügig eine Stellungnahme der Risikoabteilung der Gesellschaften. Der Vorteil ist, man stellt keinen Antrag, der von der Gesellschaft abgelehnt werden könnte. Diese abgelehnten Anträge werden häufig von den Versicherungsgesellschaften gespeichert und tauchen auch noch später in einer sog. Wagnisdatei auf, auf die auch andere Gesellschaften zugreifen können, die Sie eventuell angenommen hätten.
BU für Beamte, die DU
Für Beamte gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Zum einen erhalten Sie im Falle der Dienstunfähigkeit, sofern Sie Beamte auf Lebenszeit sind, ein Ruhegehalt, das sich nach Ihrem vorherigen Verdienst über einen Prozentsatz errechnet. In der Regel ist die reale Lücke zwischen vorherigen Gehalt und Ruhegehalt geringer, als bei einem nicht Staatsangestellten.
Zum anderen ist es für Beamte wichtig darauf zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung den Einschluss einer DU-Klausel zulässt. Diese besagt, dass man als berufsunfähig im Sinne der Bedingungen der BU-Versicherung eingestuft wird, sobald man vom Amtsarzt "dienstunfähig" geschrieben wird.
Ist diese Klausel nicht vereinbart, könnte es vorkommen, dass man zwar vom Dienstherren wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, jedoch die Voraussetzungen gemäß der Definition für Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen Der BU-Versicherung, noch nicht erfüllt.
Damit gingen Sie zumindest von Seiten der BU-Versicherung leer aus.
Für (zumeist) uniformierte Beamte wie Polizisten, Soldaten, Feuerwehrmänner, die spezielle Anforderungen erfüllen müssen, für z.B. den Gebrauch einer Waffe, ist zusätzlich noch eine "spezielle DU-Klausel" sinnvoll.
Diese greift sobald der Amtsarzt attestiert, dass die Speziellen Anforderungen für den Dienst, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können und z.B. eine Versetzung in den Innendienst nötig ist. Die spezielle DU-Klausel besagt, dass dies genügt, um im Sinne der BU-Bedingungen bedingungsgemäß als berufsunfähig zu gelten.